Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonja Kenneweg, Fastenleiterin
Fastenerleben Düsseldorf – Dein Neustart für Körper, Geist und Seele

§ 1 Anmeldung, Vertrag, Zahlungsbedingungen

Die Anzahl der Teilnehmer an meinen Fastenkursen ist begrenzt, daher empfehle ich eine frühzeitige Anmeldung.

Die Anmeldung erfolgt über das Buchungsformular. Wenn der Teilnehmer einen Termin bucht, bekommt er vom Veranstalter eine E-Mail-Bestätigung und ist vorläufig angemeldet. Die Rechnung wird unverzüglich als E-Mail-Anhang zugesendet. Sobald die Rechnung für den Fastenurlaub beglichen wurde, ist die Anmeldung verbindlich.
Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Die Teilnehmergebühr ist auf folgendes Konto zu überweisen:
Consorsbank, Kontoinhaber:
Sonja Kenneweg
IBAN DE91 7603 0080 0250 7320 18
BIC CSDBDE71XXX
Bei Rücktritt vom Vertrag, fallen Stornokosten an. Genaue Angaben dazu unter §3.

§ 2 Leistung

Der Umfang der vertraglichen Leistung und die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus der schriftlichen Buchungsbestätigung.

Durch den Teilnehmer während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommene Leistungen bedingen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung.

Programmänderungen (z.B. wetterbedingt) begründen keine Ersatzforderungen. Im Falle einer verkürzten Teilnahme oder bei Abbruch der Fastenwoche, egal aus welchem Grund, haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf Verrechnung.

Ohne vollständige Zahlung des Seminarpreises vor Beginn der Fastenwoche(n) besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung.
Bei der Leistungserbringung kann sich die Fastenleiterin eines Erfüllungsgehilfen bedienen.

§ 3 Rücktritt durch den Kunden

Es besteht das Recht binnen 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen diesen zu widerrufen. Eine evtl. schon überwiesene Seminargebühr wird von der Fastenleiterin zurückerstattet.
Der Rücktritt ist schriftlich zu erfolgen. Es gilt der Posteingang des schriftlichen Rücktritts.
Danach, bis 30 Tage vor Seminarbeginn, wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € erhoben. Erfolgt der Rücktritt ab dem 30. Tag vor Kursbeginn, werden 25% des Gesamtpreises berechnet; ab dem 15 Tag 50%; ab dem 06. Tag 75% und 2 Tage vor Reisebeginn werden 100% vom Vertragswert berechnet.
Diese Regelung gilt auch bei Krankheiten und unvorhersehbaren Ereignissen. Ich empfehle Dir daher eine Seminar- bzw. Reiserücktrittsversicherung. Ein Abbruch nach Seminarbeginn oder nicht in Anspruch genommene Leistungen während der Veranstaltung bedingen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
Es kann auch ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. In diesem Fall entfällt die Rücktrittsgebühr. Dazu ist eine schriftliche Information an die Fastenleiterin erforderlich. Die Ersatzperson kann von der Kursleitung zurückgewiesen werden, wenn sie den Anforderungen (z.B. gesundheitliche Voraussetzungen) an die Veranstaltung nicht gerecht wird.

§ 4 Rücktritt durch die Kursleitung

Die Fastenleiterin kann vom Vertrag zur Durchführung der Fastenwoche zurücktreten, wenn die Mindest-Teilnehmerzahl von 4 Personen nicht erreicht wird. Der Teilnehmer wird spätestens 7 Tage vor Kursbeginn darüber informiert.
Sollte wegen eines von der Fastenleiterin nicht zu vertretendes Ereignis (z.B. Krankheit, Unfall, Unwetter etc.) eine Veranstaltung später abgesagt werden müssen, so kann der Kursteilnehmer wählen zwischen der Rückerstattung der Seminargebühr oder der Umbuchung auf eine andere Veranstaltung. Weitere Ansprüche seitens des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
Ein Vertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn ein Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch die Kursleitung die Veranstaltung nachhaltig stört und sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist.

§ 5 Gesundheitliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Fastenkurs

Das Fastenwandern dient der Gesundheitsvorsorge und ist für Gesunde gedacht. Es ist demnach kein Heilfasten im klinischen Sinne unter ärztlicher Leitung. Voraussetzung für die Teilnahme beim Fastenwandern ist somit die gesundheitliche Eignung des Teilnehmers für das Fasten und für die Wanderung (täglich ca. 3 Stunden). Diese Eignung wird vor Ort nicht überprüft. Jeder Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er gesund ist (insbesondere nicht an einer Essstörung, an einem krankhaften Über- oder Untergewicht oder an einer Suchtkrankheit leidet), in eigener Verantwortung an der Fastenwoche teilnimmt und über 18 Jahre alt ist. Im Zweifel hat er vorher seinen Arzt zu konsultieren.
Eine Pflicht zum Einschreiten des Veranstalters besteht nur dann, wenn die fehlende Eignung offensichtlich ist.

§ 6 Körperliche Anforderungen

Ist ein Teilnehmer den angegebenen körperlichen Anforderungen einer normal verlaufenden Veranstaltung nicht gewachsen, so liegt das in seiner Verantwortung. Auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung für Mitteilnehmer bedeuten würde, hat er keinen Anspruch. Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden während einer Tagesaktivität (z.B. Wandern oder Radfahren) besteht auch dann nicht, wenn die Kursleitung an derselben teilnimmt.

§ 7 Haftung, Haftungsbeschränkung

Jeder Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er selbst die volle Verantwortung für sein eigenes Handeln während der gesamten Veranstaltung trägt, dass er ausreichend versichert ist.
Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Betreuung. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Fastenleiterin gegenüber dem Teilnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen.
Schadensersatzansprüche gegenüber der Fastenleiterin wegen unerlaubter Handlung sind bei Sachschäden und Personenschäden auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt, in jedem Falle aber auf die Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung der Kursleitung.
Schadenersatzansprüche bei Sachschäden müssen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber der Kursleitung geltend gemacht werden. Danach ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen.
Der Gewährleistungsanspruch des Teilnehmers gegenüber der Kursleitung oder dem Fremdleister ist ausgeschlossen, wenn der Teilnehmer es schuldhaft unterlassen hat, den Sachschaden unverzüglich vor Ort anzuzeigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Versicherung

Die Kursleitung empfiehlt den Abschluss einer Seminar- bzw. Reiserücktrittsversicherung, da diese nicht im Preis enthalten ist.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind fester Bestandteil des jeweiligen Vertrages zwischen Sonja Kenneweg (Fastenleiterin) und dem jeweiligen Kursteilnehmer. Es gilt die salvatorische Klausel.